Stornierung und Aufenthaltsabbruch
Der Mieter kann die Buchung bis 31 Tage vor Mietbeginn ohne Begründung kostenfrei stornieren. Storniert der Mieter das Mietverhältnis später als 30 Tage vor dem Mietbeginn und kann keinen Nachmieter benennen, der das Mietobjekt zu denselben Konditionen mietet, werden als Entschädigung 90% des Mietpreises berechnet.
Eine Stornierung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung beim Vermieter.
Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet. Ersparte Aufwendungen oder Einnahmen aus etwaiger anderer Vermietung werden angerechnet.
Ist eine Anreise wegen eines von der sächsischen Landesregierung verhängten Reiseverbots für den gebuchten Zeitraum rechtlich nicht erlaubt und damit unmöglich, so erhebt der Vermieter keine Stornogebühren.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist empfehlenswert.
Haftung und Pflichten des Mieters und Vermieters
Das Mietobjekt einschließlich aller darin befindlichen Möbel sowie Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände sind schonend und pfleglich zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjektes, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen.
Mängel, die bei der Übernahme des Mietobjektes bestehen bzw. während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
Die Haltung von Tieren ist nicht gestattet.
Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters gemäß § 536a Abs 1 BGB für bei Mietvertragsschluss vorhandene Sachmängel ist ausgeschlossen. Für bei Vertragsschluss vorhandene Sachmängel und während der Mietzeit eintretende Sachmängel haftet der Vermieter nur bei einem Verschulden.